Sicherheitstechnische Merkmale von Süßwarenmaschinen
1. Die Anforderungen an Lebensmittelsicherheit und Produktionssicherheit erfüllen.
Ziel der Sicherheitskonstruktion von Süßwarenmaschinen ist es, Lebensmittelproduzenten während des Herstellungsprozesses vor Verletzungen zu schützen und die Sicherheit der Lebensmittelverarbeitung zu gewährleisten. Lebensmittelsicherheit und Produktionssicherheit sind zwei wichtige Aspekte der Sicherheits- und Hygienekonstruktion von Lebensmittelmaschinen. Zum einen betrifft dies die Lebensmittel selbst, zum anderen die Sicherheit der Lebensmittelproduzenten. Beide Aspekte müssen im Konstruktionsprozess unbedingt berücksichtigt werden.
2. Die Bedeutung von Sicherheit und Gesundheit hervorheben.
Das heißt, im eigentlichen Produktionsprozess muss der Lebensmittel- und Produktionssicherheit höchste Priorität eingeräumt werden. Sicherheit und Gesundheit sollten Vorrang vor wirtschaftlichen Vorteilen haben; wirtschaftliche Vorteile sollten also nur unter der Voraussetzung der Gewährleistung von Sicherheit und Gesundheit berücksichtigt werden. Die Anwendung dieses Gestaltungskonzepts gewährleistet Lebensmittelsicherheit und ist zugleich das Hauptziel der Lebensmittelproduktion.
3. Sicherheit und Gesundheitsschutz werden bei der Gestaltung priorisiert.
Es geht darum, Sicherheit und Hygiene als Grundvoraussetzung für die sicherheits- und hygienegerechte Konstruktion von Lebensmittelmaschinen zu betrachten. Alle Konstruktionen müssen unter Berücksichtigung von Sicherheit und Hygiene erfolgen. Ohne diese Aspekte ist eine sicherheits- und hygienegerechte Konstruktion von Lebensmittelmaschinen nicht möglich. Während des Konstruktionsprozesses müssen die eingesetzten technischen Mittel die Aspekte Sicherheit und Gesundheit in den Mittelpunkt stellen, um eine effektive Umsetzung der nachfolgenden Konstruktion zu gewährleisten.
Hauptziele der Gestaltung
1. Anwendbarkeit
Dies bedeutet im Wesentlichen, dass die relevanten Inhalte des Sicherheits- und Hygienekonzepts von Süßwarenmaschinen in der tatsächlichen Produktion angewendet werden können, die Produktionsanforderungen effektiv erfüllen und die Sicherheit und Zuverlässigkeit der Lebensmittel gewährleisten. Anwendbarkeit ist die Voraussetzung für ein gelungenes Design und somit auch für dessen Funktionsfähigkeit und Eignung für die Produktion.
2. Stabilität
Während des Lebensmittelproduktionsprozesses muss die sichere und hygienische Konstruktion von Lebensmittelmaschinen deren Stabilität gewährleisten. Im Betrieb müssen die Maschinen die Produktionsanforderungen erfüllen und effizient arbeiten, ohne Produktionsunterbrechungen oder Sicherheitsrisiken zu verursachen.
3. Normativ
Man sollte von den Produktionsanforderungen ausgehen und relevante Überlebenstechnologien mit den tatsächlichen Bedürfnissen verbinden. Unter solchen normativen Vorgaben kann die entsprechende Nahrungsmittelproduktion wirksam sichergestellt werden.
4. Zuverlässigkeit
Im Lebensmittelproduktionsprozess arbeiten Lebensmittelmaschinen zuverlässig und effektiv entsprechend den tatsächlichen Produktionsanforderungen, und die mechanischen Anlagen erfüllen die erwarteten Lebensdaueranforderungen.
5. Sicherheit
Sicherheit ist ein wichtiges Designziel, das sich sowohl in der Sicherheit von Mensch als auch von Maschine widerspiegelt. Einerseits können Menschen Lebensmittelmaschinen problemlos bedienen, ohne dass die Maschinen dem menschlichen Körper schaden; andererseits arbeiten die Maschinen reibungslos, ohne Lebensmittel zu verunreinigen, und weisen eine extrem niedrige Ausfallrate auf, sodass weder Mensch noch Lebensmittel gefährdet werden.
6. Technisches
Die technischen Aspekte der Sicherheit und Hygiene von Lebensmittelmaschinen konzentrieren sich auf Produktions- und Wirtschaftlichkeitsaspekte. Sie erfüllen nicht nur die tatsächlichen Produktionsanforderungen, sondern gewährleisten auch Kostensenkungen und tragen zur Wirtschaftlichkeit der Lebensmittelproduktion bei. Im technischen Planungsprozess werden verschiedene Konstruktionspläne und die damit verbundenen Kosten verglichen, um die optimale Lösung zu finden.
Sicherheits- und Hygieneanforderungen an die Konstruktion von Süßwarenmaschinen
1. Sicherheitsdesign
Bei der Entwicklung von Sicherheits- und Hygienekonzepten für Lebensmittelmaschinen müssen zunächst direkte Sicherheitsmaßnahmen ergriffen werden, um mögliche Risiken in der Lebensmittelproduktion zu eliminieren und eine hohe Produktionssicherheit zu gewährleisten. Zweitens sollten durch präventive Sicherheitsmaßnahmen die durch direkte Sicherheitsmaßnahmen entstandenen Defizite ausgeglichen werden, um sicherzustellen, dass die Sicherheits- und Hygienekonzepte der Lebensmittelmaschinen den tatsächlichen Produktionsanforderungen entsprechen und Gefahrenquellen vermieden werden.
2. Hygienisches Design
Aus hygienischer Sicht sind drei Aspekte zu berücksichtigen: Materialauswahl, Konstruktion und Fertigung sowie die Einhaltung hygienischer Anforderungen. Bei der Materialauswahl müssen die in Lebensmittelmaschinen verwendeten Materialien ungiftig, geruchlos, schadstofffrei und korrosionsbeständig sein und dürfen die produzierten und verarbeiteten Lebensmittelrohstoffe weder verunreinigen noch schädigen. Konstruktion und Fertigung sollten Lebensmittelmaschinen leicht zu reinigen, zu sterilisieren und zu desinfizieren sein. Mögliche Kontaminationsquellen müssen schnell und unkompliziert beseitigt werden können, um den Produktionsbedarf zu decken. Hinsichtlich der hygienischen Anforderungen muss sichergestellt sein, dass Lebensmittel vor Kontamination geschützt sind. Außerdem müssen klare Vorschriften und Anforderungen für die Wartung und Reinigung der Anlagen gelten.
3. Tragwerksplanung
Die Konstruktion von Anlagen dient primär der Lebensmittelsicherheit. Im Konstruktionsprozess sind drei Aspekte zu berücksichtigen: Form, Position und Bewegungszustand der Anlage. Bei der Gestaltung der Form ist darauf zu achten, dass der Kontaktbereich für den menschlichen Körper sauber und frei von Gefahrenquellen ist und die betrieblichen Anforderungen erfüllt werden. Die Positionierung der Anlagen muss so ausgelegt sein, dass die Lebensmittelmaschinen während des Betriebs vor Verletzungen des Personals geschützt sind.
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